Urlaubsjahr zu Ende – Was geschieht mit dem Resturlaub?
Am 1. September 2025 hat ein neues Urlaubsjahr begonnen. Für viele Arbeitgeber wirft dies einige Fragen auf, zum Beispiel:
- Wie sollen nicht genommene Urlaubstage abgerechnet werden?
- Welche Regeln gelten für die Übertragung oder Auszahlung von Resturlaub?
- Können Arbeitnehmer verpflichtet werden, ihren Resturlaub zu nehmen?
In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Fragen, die Arbeitgeber zum Ende des Urlaubsjahres berücksichtigen sollten.
Wie wird Urlaub in Dänemark erworben und abgerechnet?
Das dänische Urlaubsjahr läuft vom 1. September bis zum 31. August des folgenden Jahres.
Der Arbeitnehmer erwirbt 25 Urlaubstage pro Urlaubsjahr, d.h. er spart 2,08 Urlaubstage pro Monat an.
Der im Laufe eines Urlaubsjahres angesparte Urlaub kann im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember des Folgejahres genommen werden. Das sogenannte Urlaubsabrechnungsjahr umfasst also das Urlaubsjahr plus die darauffolgenden vier Monate.
Grundsätzlich müssen 20 der 25 angesparten Urlaubstage im Urlaubsabrechnungsjahr genommen werden und können weder übertragen noch ausgezahlt werden.
Werden diese 20 Urlaubstage nicht genommen, müssen sie an den Arbeitsmarkt-Urlaubsfonds (Dänisch: Arbejdsmarkedets Feriefond) oder einen privaten Urlaubsfonds gezahlt werden. Der Arbeitnehmer verliert damit den Anspruch auf diese Urlaubstage.
Die Zahlung an den Fonds muss spätestens bis zum 15. November nach Ablauf des Urlaubsabrechnungszeitraums erfolgen. Für Urlaub, der im Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 31. August 2025 erworben wurde, ist die Frist somit der 15. November 2026.

Urlaubshindernisse
War der Arbeitnehmer aufgrund eines Urlaubshindernisses, wie z. B. Krankheit oder Mutterschaftsurlaub, daran gehindert, die 20 Urlaubstage innerhalb des Urlaubsabrechnungsjahres zu nehmen, wird der Urlaub nicht an den Fonds ausgezahlt.
Stattdessen können die Urlaubstage auf das folgende Urlaubsjahrabrechnungsjahr übertragen werden. War der Arbeitnehmer im folgenden Urlaubsabrechnungsjahr weiterhin krank oder trat ein anderes Urlaubshindernis auf, können die übertragenen Urlaubstage anschließend an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden.
5 Tage Resturlaub können übertragen oder ausgezahlt werden
Die verbleibenden 5 Urlaubstage, die oft als 5. Urlaubswoche bezeichnet werden, kann der Arbeitnehmer in Absprache mit dem Arbeitgeber auf das folgende Urlaubsabrechnungsjahr übertragen.
Wird keine Vereinbarung über die Übertragung dieser verbleibenden Urlaubstage getroffen, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Auszahlung dieser fünf Urlaubstage. Der Arbeitgeber kann auch in Betracht ziehen, dem Arbeitnehmer die Abwicklung des Resturlaubs aufzuerlegen.
Wie kann die 5. Urlaubswoche übertragen werden?
Die 5. Urlaubswoche kann in Absprache mit dem Arbeitgeber auf das folgende Urlaubsabrechnungsjahr übertragen werden. Der Arbeitnehmer hat keinen gesetzlichen Anspruch auf die Übertragung dieser Urlaubstage. Die Übertragung der 5. Urlaubswoche erfordert immer eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Vereinbarung muss spätestens am 31. Dezember 2025 für die im gerade abgelaufenen Urlaubsjahr angesammelten Urlaubstage getroffen werden.
Wir empfehlen eine kurze schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, damit die Lohnbuchhaltung die Änderungen registrieren kann. Eine Bestätigung per E-Mail ist ebenfalls ausreichend.
Wie kann die 5. Urlaubswoche ausgezahlt werden?
Konnte der Arbeitnehmer nur 20 Urlaubstage in Anspruch nehmen und wurde keine Vereinbarung über die Übertragung des Resturlaubs getroffen, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Auszahlung der 5. Urlaubswoche.
Arbeitgeber müssen dem Arbeitnehmer Urlaubstage, die über 20 Tage hinausgehen und nicht genommen oder auf das folgende Jahr übertragen wurden, spätestens bis zum 31. März 2026 für die im gerade abgelaufenen Urlaubsjahr angesammelten Urlaubstage auszahlen.
Die Zahlung an den Arbeitnehmer kann auch im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer dies vereinbaren.
Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, den Resturlaub bis zum 31. Dezember 2025 zu nehmen?
Falls der Arbeitgeber möchte, dass die fünfte Urlaubswoche genommen und nicht übertragen oder ausgezahlt wird, kann er die Abwicklung des Resturlaubs mit einer Frist von einem Monat anordnen. Arbeitnehmer, die Ihren Mitarbeitern die Abwicklung des Resturlaubs bis 31.12.2025 auferlegen müssen, müssen dies bis spätestens 31.10.2025 dem Arbeitnehmer mitteilen.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen allen Arbeitgebern, jetzt die Urlaubssalden ihrer Arbeitnehmer zu überprüfen und zu entscheiden, wie mit diesen Urlaubssalden verfahren werden soll. Die Auszahlung von Resturlaub kann vermieden werden, wenn stattdessen die Abwicklung von Urlaub angeordnet wird.
Für Unternehmen mit vielen Mitarbeitern ist es ratsam, solche Fragen im Personalhandbuch oder in einer Urlaubsrichtlinie zu regeln.
Haben Sie Fragen zum Thema Urlaub? Benötigen Sie eine Vorlage für eine Vereinbarung über die Übertragung des Resturlaubs in das folgende Urlaubsabrechnungsjahr? Benötigen Sie eine Urlaubsrichtlinie für Ihr Personalhandbuch? Wir unterstützen Sie gern.
Ihr Arbeitsrechtsteam



