ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  1. Advokatpartnerselskabet LEAD Rödl & Partner

Advokatpartnerselskabet LEAD Rödl & Partner, CVR-Nr. 32321488, bietet Rechtsberatung zu Aufgaben an, deren Umfang in Absprache mit dem Mandanten festgelegt wird. Der Umfang der Aufgaben kann jederzeit nach Bedarf angepasst werden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für jede Aufgabe, die wir annehmen es sei denn etwas anderes wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Informationen über LEAD Rödl & Partner, die gemäß Ziffer13 der Berufsordnung der Anwaltskammer dem Mandanten zur Verfügung gestellt werden müssen, sind auf unserer Website www.lead-roedl.dk zugänglich.

  1. Interesse- oder Loyalitätskonflikt

Wenn wir ein neues Mandat annehmen, klären wir gemäß der geltenden Berufsordnung der Rechtsanwaltskammer ab, ob ein Interessen- oder Loyalitätskonflikt vorliegt. Können wir in der Angelegenheit nicht tätig werden, oder wenn nachfolgend Inhabilität oder ein Interessenkonflikt vorliegt, der es erforderlich macht, unsere Zusammenarbeit mit dem Mandanten zu beenden, helfen wir gerne, einen anderen Anwalt zu finden.

  1. Identitätsauskünfte und Geldwäsche

LEAD Rödl & Partner ist als Anwaltskanzlei vom Gesetz über vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Geldwäsche umfasst. Wir sind daher verpflichtet, die nach diesem Gesetz geforderten Informationen zur Identität von Mandanten, hierunter z.B. über die Eigentümerstruktur einer Gesellschaft, einzuholen und aufzubewahren.

  1. Anderkonto

Gelder von Mandanten werden auf unser Anderkonto bei unserer Bankverbindung eingezahlt und werden gemäß den geltenden Regeln verwaltet. Das Anderkonto wird in dänischen Kronen geführt, weshalb Beträge in Fremdwährung in dänische Währung umgerechnet werden. Wechselkursverluste oder -gewinne aus den umgerechneten Beträgen, die in Fremdwährung zurückgeführt oder weiterüberführt werden, gehen zu Lasten des Mandanten bzw. fallen diesem zu. Anfallende Zinsen werden in Übereinstimmung mit den Regeln der Rechtsanwaltskammer abgerechnet.

  1. Honorar

LEAD Rödl & Partners Honorar wird auf Grundlage einer gesamten Beurteilung aller Umstände, die sich in der konkreten Angelegenheit geltend machen, berechnet. Dabei werden Zeitaufwand, Charakter des Spezialwissens und Erfahrung der involvierten Juristen, Komplexität der Aufgabe und die Bedeutung für den Mandanten, die involvierten Streitgegenstände, Ausgang der Angelegenheit und die mit der Ausführung der Aufgabe verbundene Verantwortung berücksichtigt. Unser Honorar enthält nicht Auslagen und Kosten.

Auf Anfrage erstellen wir gerne einen Kostenvoranschlag über die Höhe unseres voraussichtlichen Honorars, bevor wir mit der Arbeit beginnen. In Fällen, in denen es schwierig ist, einen solchen Kostenvoranschlag zu geben, informieren wir unseren Mandanten, nach welchen Parametern das Honorar berechnet werden wird, z.B. die Stundensätze, die in der Angelegenheit Anwendung finden. Wir informieren Mandanten so früh wie möglich, wenn es sich im Laufe des Mandats zeigen sollte, dass das Honorar den Voranschlag übersteigen wird.

Gegenüber Verbrauchern informieren wir unaufgefordert über das zu erwartende Honorar bzw. die Kriterien für die Berechnung des Honorars, bevor wir mit der Arbeit beginnen.

  1. Auslagen

Auslagen und Kosten in Verbindung mit dem geleisteten Rechtsbeistand werden den Mandanten gesondert in Rechnung gestellt. Beispiele für solche eventuellen Kosten sind etwa Gebühren, Ausgaben in Verbindung mit Reise-, Hotel- und Verpflegungskosten sowie umfangreiche Kopier-, Übersetzungs-, Telefon- und Versandkosten.

  1. Vorauszahlung

Wir sind berechtigt, vor Arbeitsbeginn um eine Anzahlung von Honorar, Auslagen und Kosten zu bitten. Jede Anzahlung wird auf unserem Anderkonto eingezahlt. Zinsen werden gemäß den geltenden Regeln gutgeschrieben. Anzahlungen können zum Begleichen von Honorar und Auslagen verwendet werden, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.

  1. Bezahlung

Es wird üblicherweise monatlich abgerechnet, es sei denn, etwas anderes ist vereinbart. Bei kleineren oder kürzer andauernden Aufgaben wird das Honorar bei Abschluss des Mandats abgerechnet. Rechnungen sind binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Mehrwertsteuer wird gemäß den geltenden Regeln berechnet. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen gemäß dem dänischen Zinsgesetz berechnet.

  1. Geheimhaltung

Als Anwälte unterliegen wir der Schweigepflicht. Alle Informationen, die wir in Verbindung mit einem Mandat erhalten, werden als vertraulich behandelt, es sei denn, es ergibt sich aus den Umständen, dass die Informationen keinen vertraulichen Charakter haben.

Die Schweigepflicht gilt unter Beachtung der Vorschriften, die Anwälte zur Offenlegung von Informationen gegenüber Behörden und dergleichen verpflichten, z.B. gemäß DAC6 (Richtlinie2018/822/EU).

  1. Insiderhandel

Alle Mitarbeiter sind von geltenden Regeln über das Verbot der Weitergabe von internem Wissen über börsennotierte Gesellschaften und über Beschränkungen für den Handel mit börsennotierten Wertpapieren umfasst.

  1. Haftungsausschluss gegenüber Dritten – Inanspruchnahme unserer Beratung

Unsere Beratung ist auf die konkrete Aufgabe gerichtet und darf daher ohne unsere vorhergehende ausdrückliche Zustimmung nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Wurde nichts anderes vereinbart, sind wir nur im Verhältnis zum Mandanten für unsere geleistete Beratung haftbar.

  1. Beendigung der Angelegenheit und Aufbewahrung von Unterlagen

LEAD Rödl & Partner führt die Aufgabe bis zu deren Beendigung aus, oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mandant um die Beendigung der Angelegenheit bittet. Sollten wir in einem konkreten Fall der Auffassung sein, dass wir die Angelegenheit nicht länger im Interesse des Mandanten wahrnehmen können, sind wir berechtigt, aus der Angelegenheit austreten.

Originalunterlagen werden üblicherweise spätestens bei Abschluss des Mandats an den Mandanten zurückgegeben. Akten werden mindestens fünf Jahre nach Datum der Rechnungsstellung aufbewahrt.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf Streitigkeiten zwischen einem Mandanten und LEAD Rödl & Partner findet ausschließlich dänisches Recht Anwendung. Zuständig für solche Streitigkeiten sind ausschließlich die dänischen Gerichten.

  1. Haftung und Versicherungsschutz

LEAD Rödl & Partners Anwälte sind dänische Anwälte, es sei denn etwas anderes geht aus den jeweiligen Anwaltsprofilen auf LEAD Rödl & Partners Internetauftritt hervor. Entsprechend beraten wir nur im dänischem Recht, es sei denn etwas anderes wurde mit dem Mandanten schriftlich vereinbart. LEAD Rödl & Partners haftet für die rechtliche Beratung gemäß den dänischen allgemeinen Regeln, und LEAD Rödl & Partner und ihre Anwälte sind in einer anerkannten Versicherungsgesellschaft haftpflichtversichert.

LEAD Rödl & Partners Haftung gegenüber den Mandanten ist begrenzt auf jenen Betrag, der von dieser und der jeweiligen Selbstbeteiligung gedeckt ist. Die aktuelle Deckungssumme und Selbstbeteilung können auf Anfrage mitgeteilt werden. LEAD Rödl & Partner haftet nicht für wirtschaftliche Folgeschäden, u.a. Betriebsausfall, Verlust von Daten, Verdienstausfall, Beeinträchtigungen von Goodwill, Image oder anderen Formen von indirekter Schäden

LEAD Rödl & Partner haftet nicht für eventuelle Fehler anderer Ratgeber, an die wir den Mandanten verwiesen haben. Auch haftet LEAD Rödl & Partner nicht für eventuelle Fehler von Subunternehmen, denen LEAD Rödl & Partner nach Vereinbarung mit dem Mandanten Teile der Aufgabenlösung überlassen hat.

 

  1. Beschwerden

LEAD Rödl & Partner unterliegt den Vorschriften der dänischen Anwaltskammer über Beschwerden in Bezug auf das Verhalten und das Honorar des Rechtsanwalts.

Wenn der Mandant mit unserer Beratung oder unserem Honorar nicht zufrieden ist, bitten wir den Mandanten, sich mit dem für die Angelegenheit zuständigen Partner oder dem für den Mandanten zuständigen Partner in Verbindung zu setzen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Kann keine Einigung über eine Beschwerde erreicht werden, kann der Mandant die dänische Anwaltskammer unter der folgenden Adresse kontaktieren:

Advokatnævnets sekretariat

Kronprinsessegade 28

DK-1306 København K

E-Mail: klagesagsafdelingen@advokatsamfundet.dk

Homepage: www.advokatsamfundet.dk/advokatnaevnet.aspx

 

Alle Schadensersatzansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach der Beratung, die Gegenstand der Beschwerde ist. Handelt es sich bei dem Mandanten um einen Gewerbetreibenden, verjähren Schadenersatzansprüche gegen die Anwaltskanzlei 12 Monate, nachdem der Mandant von den Umständen, die den Anspruch begründen, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.