HR-News: Haben Sie daran gedacht, Ihr Unternehmen im RUT zu registrieren?

 

ausländische Unternehmen, die zur Erbringung von Dienstleistungen Arbeitnehmer nach Dänemark entsenden, müssen die örtlichen Vorschriften kennen und einhalten, um unnötige Strafen zu vermeiden. Eine der wichtigsten Verpflichtungen ist die Eintragung in das Register für ausländische Dienstleistungsanbieter (RUT).

1 Was ist der Zweck des RUT-Registers?

Das RUT-Register dient der Überwachung von ausländischen Unternehmen und Arbeitnehmern, die in Dänemark Dienstleistungen erbringen. Mit der Registrierung soll sichergestellt werden, dass ausländische Unternehmen die dänischen Rechtsvorschriften einhalten, u.a. in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Steuern.

2 Wer muss sich in das RUT-Register eintragen lassen?

Die Registrierungspflicht gilt generell für ausländische Unternehmen, die Dienstleistungen in Dänemark erbringen. Diese Pflicht gilt für Unternehmen aus der EU/dem EWR und aus Drittländern, wenn sie vorübergehend Dienstleistungen in Dänemark erbringen. Die Meldepflicht gilt in verschiedenen Situationen, darunter:

  • Wenn ausländische Unternehmen Arbeitnehmer nach Dänemark entsenden, um dort vorübergehend Arbeiten auszuführen.
  • Wenn Selbstständige in Dänemark vorübergehende Dienstleistungen in den Bereichen Bauwesen oder Installation und Reparatur von Maschinen und Anlagen erbringen sollen.
  • Wenn Zeitarbeitsfirmen oder andere Unternehmen Arbeitnehmer nach Dänemark entsenden, um dort Zeitarbeit zu leisten.

Es gibt einige Ausnahmen von der Registrierungspflicht. Diese Ausnahmen sollen den Verwaltungsaufwand für geringfügige oder kurzfristige Tätigkeiten verringern, die keine behördliche Aufsicht erfordern. Für ausländische Unternehmen ist es jedoch wichtig, ihre spezifische Situation zu überprüfen, um festzustellen, ob sie für eine Ausnahme in Frage kommen, da eine falsche Auslegung dieser Vorschriften zu einer unbeabsichtigten Nichteinhaltung und damit verbundenen Sanktion führen kann.

3 Was muss in das RUT-Register eingetragen werden?

Ausländische Unternehmen müssen u.a. die folgenden Informationen im RUT-Register eintragen:

  1. Firmenname, Firmenanschrift und Kontaktangaben
  2. Branchencode des Unternehmens, Registrierungsnummer des Unternehmens im Heimatland und Informationen über eine eventuelle umsatzsteuerliche Registrierung im Heimatland
  3. Datum des Beginns und der Beendigung der Dienstleistung
  4. Ort der Erbringung der Dienstleistung
  5. Informationen über die Arbeitnehmer, einschließlich der Identifikationsnummer, und die Sozialversicherungsbedingungen im Heimatland
  6. Informationen über den dänischen Kunden im Zusammenhang mit der Dienstleistung.

Die Informationen sind unter virk.dk zu registrieren, und das Formular ist in Dänisch, Englisch, Deutsch und Polnisch verfügbar.

4 Wann müssen die Informationen registriert werden?

Die RUT-Anmeldung muss spätestens zum Zeitpunkt der Aufnahme der Arbeit in Dänemark eingereicht werden.

Bei Änderungen einer bereits eingereichten Anmeldung müssen diese spätestens am nächsten Arbeitstag in RUT gemeldet werden.

Das dienstleistende ausländische Unternehmen muss eine Quittung der RUT-Meldung an den Auftraggeber vorlegen.

5 Was sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung?

Die Nichteintragung im RUT, die Übermittlung falscher oder unvollständiger Informationen im RUT oder die Überschreitung der Frist für die Übermittlung der Informationen kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bei einfachen Verstößen beträgt das Bußgeld in der Regel 10.000 DKK. Bei schwereren Verstößen, z. B. bei wiederholten Verstößen, kann es auf 20.000 DKK erhöht werden.

Unsere Empfehlung

Um Bußgelder zu vermeiden, empfehlen wir ausländischen Unternehmen, die planen, vorübergehend in Dänemark zu arbeiten, zu prüfen, ob eine Pflicht zur Registrierung im RUT besteht. Außerdem empfehlen wir, die RUT-Registrierung im Voraus auszufüllen und die Richtigkeit der eingereichten Informationen sicherzustellen.

Bei weiteren Fragen zur RUT-Registrierung unterstützen wir Sie gerne.

Ihr Arbeitsrechtsteam

Jana Behlendorf
Rechtsanwältin (DE, DK)
jana.behlendorf@lead-roedl.dk
T. +45 23 24 60 22

 

Karina Helena Svensson
Rechtsanwältin (DK)
karina.svensson@lead-roedl.dk
T: +45 23 84 06 28

 

Navina Jegarubanathan
Anwaltsanwärterin
navina.jegarubanathan@lead-roedl.dk
T. +45 60 52 43 04

 

Julie Støttrup Nielsen
Studentin
julie.nielsen@lead-roedl.dk
T: +45 20 67 67 21

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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