FAQ Arbeitsrecht

Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen betreffend Angestelltenverhältnisse im dänischen Arbeitsrecht.

  1. Was ist die gesetzliche Höchstarbeitszeit in Dänemark?

Es gibt keine gesetzlich geregelte Höchstarbeitszeit. Eine Höchstarbeitszeit ergibt sich aber aus den Tarifverträgen. Die normale wöchentliche Arbeitszeit beträgt in Dänemark 37 Stunden. Aber auch sämtliche Unternehmen, die nicht einem Tarifvertrag unterliegen, verwenden diese Höchstarbeitszeit. Eine gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit ergibt sich jedoch aus den Ruhezeitbestimmungen.

  1. Welche gesetzlichen Kündigungsfristen gelten in Dänemark?

Angestellte können mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigungsfrist seitens des Arbeitgebers hängt von der Dienstzugehörigkeit des Mitarbeiters ab.

Dienstzugehörigkeit des MitarbeitersKündigungsfrist
0-6 Monate1 Monat
6 Monate bis 3 Jahre3 Monate
3 Jahre bis 6 Jahre4 Monate
6 Jahre bis 9 Jahre5 Monate
Über 9 Jahren6 Monate
  1. Wie viele Wochen Urlaub hat man in Dänemark?

Ein Mitarbeiter hat 25 (Arbeits-)tage Urlaub gemäß dem dänischen Urlaubsgesetz. Pro angestellten Monat erwirbt der Mitarbeiter einen Anspruch auf bezahlten Urlaub in Höhe von 2,08 Tagen (bei einer 5-Tages-Woche). Das Erwerbsjahr entspricht dem Kalenderjahr, während das Urlaubsjahr mit 1. Mai beginnt und mit 30. April endet. Urlaubsanspruch, der z.B. im Jahr 2017 erworben wurde, kann erst im Urlaubsjahr, welches mit 1. Mai 2018 beginnt, verbraucht werden. Dies bedeutet, dass der Mitarbeiter keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub im ersten Jahr der Anstellung hat. Es ist jedoch ein neues Urlaubsgesetz auf dem Weg, welches diese Systematik abändern wird. Das neue Gesetz wird voraussichtlich im Jahr 2020 in Kraft treten.

  1. Wie hoch ist das Mindestgehalt in Dänemark?

Es gibt keine gesetzlich geregelten Mindestgehälter. Für Unternehmen, die von einem Tarifvertrag umfasst sind, gelten die Mindestlöhne des Tarifvertrags. Die übrigen Unternehmen können das Gehalt frei festsetzen. Informationen über Gehälter können eventuell auf der Homepage vom dänischen Statistikamt gefunden werden unter www.dst.dk.

  1. Sind alle Unternehmen von einem Tarifvertrag umfasst?

Nur Unternehmen, welche einem Tarifvertrag beigetreten sind (entweder via deren Branchenorganisation oder via einem Haustarifvertrag), sind von einem Tarifvertrag umfasst. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass man einem Tarifvertrag zu unterliegen hat.

  1. Muss ein Arbeitgeber bei Kündigung eines Mitarbeiters eine Abfindung basierend auf der Dienstzugehörigkeit zahlen?

Wenn ein Mitarbeiter gekündigt wird, hat dieser nur einen Anspruch auf eine Abfindung basierend auf der Dienstzugehörigkeit, wenn der Mitarbeiter mindestens 12 Jahre beim Unternehmen beschäftigt war.

  1. Kann man einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen?

Ja, das ist möglich. Eine Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages erfordert jedoch einen objektiven Grund.

  1. Kann man eine Probezeit vereinbaren und im gegebenen Fall, für wie lange kann eine Probezeit vereinbart werden?

Ja, es ist möglich, eine Probezeit zu vereinbaren. Die Probezeit darf aber 3 Monate nicht übersteigen. Während der Probezeit kann eine gegenseitige Kündigungsfrist von 14 Tagen vereinbart werden; der Mitarbeiter muss aber innerhalb der Probezeit ausscheiden.

  1. Wie lange muss ein Arbeitgeber Gehalt zahlen, wenn ein Mitarbeiter krank ist?

Der Angestellte hat einen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung, solange er krank ist. Der Arbeitgeber muss derzeit die ersten 30 Tage zahlen und kann danach für die folgenden Tage um Rückerstattung bei der Kommune am Wohnsitz des Mitarbeiters ersuchen. Die Rückerstattung entspricht dem maximalen Tagessatz.

  1. Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge, die ein Arbeitgeber über das Bruttogehalt hinaus zu zahlen hat?

Die meisten Sozialleistungen werden in Dänemark über die Einkommenssteuer finanziert. Deshalb hat man als Arbeitgeber nur einige wenige Beiträge zu zahlen. Diese Beiträge sind: ATP, AES, AUB, FIB sowie barsel.dk und der Fond für entsandte Mitarbeiter. Für einen Büromitarbeiter beläuft sich der gesamte Beitrag auf ca. 500 DKK im Monat.

Zuletzt geändert am 18.07.2017

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