Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Das dänische Wirtschaftsministerium präsentierte einen Gesetzesentwurf über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Zweck des Gesetzesentwurfs ist die Umsetzung der EU-Richtlinie, welche die Gesetzgebung über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen vereinheitlichen soll, sodass die Regeln in der gesamten EU einen ausreichenden und kohärenten Schutz gewährleisten. Durch die Umsetzung der Richtlinie wird es leichter und einfacher für Unternehmen in anderen EU-Ländern Geschäfte zu betreiben, was zu Innovation über die Grenzen hinweg führt.

Das Gesetz implementiert die Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates 2016/943 EU vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung. Zweck der Richtlinie ist den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Know-how zu sichern. Die Richtlinie soll die Möglichkeiten der Unternehmen verbessern und optimieren. Die Mitgliedsstaaten haben die Richtlinie bis spätestens 9. Juni 2018 umzusetzen.

Das dänische Gesetz sichert den Schutz der Geschäftsgeheimnisse und schafft gleichartige Rahmenbedingungen für die Unternehmen über die Grenzen hinweg. Das neue Gesetz sammelt die dänische Gesetzgebung auf diesem Gebiet, was wiederum einen besseren Überblick über das Rechtsgebiet schaffen soll. Darüber hinaus gibt es den Unternehmen eine bessere Grundlage, um deren Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Derzeit wird der Schutz in den EU-Ländern unterschiedlich behandelt, was es für die Unternehmen schwierig macht, einen Überblick darüber zu erhalten, wie deren Geschäftsgeheimnisse in den anderen Mitgliedsländern geschützt sind. Durch die Umsetzung der Richtlinie erhalten die Unternehmen bessere Werkzeuge zur Durchsetzung des Schutzes ihrer Geschäftsgeheimnisse.

In Praxis bedeutet das neue Gesetz aber keine Änderungen. Bislang enthielt das dänische unlautere Wettbewerbsgesetz das Verbot, sich auf ungebührliche Weise Kenntnis oder Zugang zu Geschäftsgeheimnissen zu schaffen. Wenn das neue Gesetz über Geschäftsgeheimnisse in Kraft tritt, wird § 23 im unlauteren Wettbewerbsgesetz aufgehoben.

Das neue Gesetz enthält doch als Neuerung eine konkrete Definition der Begriffe rechtmäßiger und nicht rechtmäßiger Erwerb von Geschäftsgeheimnissen sowie des Begriffs Geschäftsgeheimnisse. Diese Definition entspricht der geltenden dänischen Praxis, welche sich aus dem unlauteren Wettbewerbsgesetz und der Rechtsprechung ergibt, wonach folgende Merkmale vorhanden sein müssen:

  • Die Information ist nicht allgemein zugänglich und
  • muss einen wirtschaftlichen Wert haben, und
  • unterliegt einem gewissen Niveau von Vertraulichkeit und Schutz

Das Gesetz ändert daher in Dänemark nichts daran, wie wir Geschäftsgeheimnisse auffassen. Die Definition von Geschäftsgeheimnissen umfasst Know-how, Markt- und Geschäftsstrategien und Erfindungen.

Im weiteren bestimmt das neue Gesetz, welche Reaktionsmöglichkeiten der Rechtsinhaber gegenüber der verletzenden Partei hat. Dies bedeutet, dass die Unternehmer somit klare Richtlinien und Werkzeuge erhalten, wenn es darum geht, ihre Geschäftsgeheimnisse in Dänemark und der EU zu schützen.

Der Gesetzesentwurf wurde am 10. April 2018 vorgelegt und soll am 9. Juni 2018 in Kraft treten. Als Unternehmen sollte man daher überlegen, welche Informationen konkret als Geschäftsgeheimnisse betrachtet werden und welche Maßnahmen man als Unternehmen getroffen hat, um diese zu schützen.

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Zuletzt geändert am 17.04.2018

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