Änderung der Steuervergünstigungsregeln für Forscher und andere hoch bezahlte Mitarbeiter
Seit 1992 bietet Dänemark besondere Steuervergünstigungen für Forscher und andere hoch bezahlte Mitarbeiter, die aus dem Ausland rekrutiert werden. Bis zum 1. Januar 2019 waren die Steuerregeln kompliziert und kostenschwer für dänische Unternehmen, aber auf Anraten der dänischen Berufsverbände hat das dänische Parlament eine Änderung der Regeln beschlossen, so dass die Anwendung dieser Regeln seit dem 1. Januar 2019 einfacher und flexibler ist.
Die besonderen Steuervergünstigungen bedeuten, dass hoch bezahlte Mitarbeiter (z.B. Elitesportler) und Forscher, die aus dem Ausland rekrutiert werden und die gewisse andere Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit haben, in Dänemark mit einer besonders niedrigen Bruttobesteuerung von 27 % an Stelle der normalen Einkommenssteuer zu arbeiten.
Die besonderen Steuervergünstigungen können von einem Mitarbeiter bis zu 7 Jahre lang angewendet werden. Es ist außerdem möglich, die Steuervergünstigungen über mehrere Perioden von insgesamt maximal 7 Jahren zu verteilen, wobei dieser Zeitraum nicht zusammenhängend sein muss. Dies bedeutet, dass ein Mitarbeiter beispielsweise für einen Zeitraum von 3 Jahren in Dänemark arbeiten und dabei die besonderen Steuervergünstigungen anwenden kann, danach eine gewisse Zeit nicht in Dänemark arbeitet, und zu einem späteren Zeitpunkt die restlichen 4 Jahre in Dänemark unter Anwendung der besonderen Steuervergünstigungen tätig sein kann.
Die Gesetzesänderung per 1. Januar 2019 unterstützt unter anderem den Wunsch der dänischen Regierung, dänische Unternehmen und Forschungsinstitute in der Konkurrenz um qualifizierte ausländische Arbeitskraft besser zu stellen. Eine der Änderungen ist daher, dass die Regeln nun auch von Schlüsselmitarbeitern, die bereits vor der Einstellung in Dänemark in einem mit dem dänischen Unternehmen konzernverbundenen Unternehmen tätig waren, in Anspruch genommen werden können. Bis zum 31. Dezember 2018 war es nämlich so, dass eine der Bedingungen für die Anwendung der besonderen Steuervergünstigungen war, dass der Beginn der Steuerpflicht in Dänemark gleichzeitig mit dem Arbeitsbeginn des Mitarbeiters für das Unternehmen geschehen musste, was ein Problem für die Mitarbeiter war, die aus einem mit dem dänischen Unternehmen konzernverbundenen ausländischen Unternehmen in das dänische Unternehmen wechseln sollten. Die Bedingung, dass der Mitarbeiter innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Einstellung in Dänemark nicht unbeschränkt steuerpflichtig oder beschränkt steuerpflichtig von Arbeitseinkünften etc. in Dänemark gewesen sein darf, besteht jedoch weiterhin.
Vorteile für Forscher und Schlüsselmitarbeiter
Forscher und Schlüsselmitarbeiter, die von einem dänischen Unternehmen oder Forschungsinstitut aus dem Ausland rekrutiert werden, haben seit 1992 die Möglichkeit in den Genuss besonderer Steuervergünstigungen zu kommen. Die diesbezüglichen Regeln sind seither mehrere Male geändert worden und gelten für alle Branchen, und sowohl für dänische als auch für ausländische Mitarbeiter, sofern diese aus dem Ausland rekrutiert werden. Die jüngste Änderung der Regeln, die seit dem 1. Januar 2019 gilt, hat den Zweck, die Konkurrenzposition von dänischen Unternehmen und Forschungsinstituten zu verbessern, sowie eine höhere Flexibilität der Regeln sicherzustellen.
Die besonderen Steuervergünstigungen können von Forschern und hoch bezahlten Mitarbeitern benutzt werden. Die wichtigsten Bedingungen für die Anwendung der Steuervergünstigungen sind folgende:
- Der Forscher/Mitarbeiter muss aus dem Ausland rekrutiert werden und
- Die Qualifikationen des Forschers müssen von einer öffentlichen Forschungseinrichtung oder dem Dänischen unabhängigen Forschungsrat (Det Frie Forskningsråd) bestätigt worden sein und der Forscher muss eine Forschertätigkeit ausüben oder der Mitarbeiter muss ein Schlüsselmitarbeiter sein, dessen Monatsgehalt in 2019 mindestens DKK 66.600 + ATP beträgt und
- Der Forscher/Mitarbeiter darf nicht innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Einstellung unbeschränkt steuerpflichtig in Dänemark oder beschränkt steuerpflichtig von Arbeitseinkünften u.a.m. in Dänemark gewesen sein und
- Der Mitarbeiter darf weder direkt noch indirekt an der Leitung oder Kontrolle des Unternehmens teilnehmen – oder in den letzten fünf Jahren vor der Einstellung teilgenommen haben – oder auf sonstige Weise wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben oder in den letzten fünf Jahren ausgeübt haben.
Sofern Sie in Erwägung ziehen, Mitarbeiter aus dem Ausland zu rekrutieren, oder wenn Sie für ein dänisches Unternehmen oder Forschungsinstitut tätig werden möchten, sollten Sie unbedingt die besonderen Steuervergünstigungen beachten. Sie können hierzu jederzeit unsere verantwortliche Partnerin und Mitgründerin von LEAD | Rödl & Partner, Advokat Alexandra Huber kontaktieren.
Zuletzt geändert am 02.01.2019
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