Herstellerverantwortung für Verpackungen

Fällt Ihr Unternehmen unter die Herstellerverantwortung? Dann ist es wichtig, dass Sie Ihr Unternehmen bis spätestens 31. August im dänischen Register für Herstellerverantwortung Dansk Producentansvar (DPA) anmelden und den voraussichtlichen Verpackungsverbrauch Ihres Unternehmens im Jahr 2024 registrieren.
 

Fällt Ihr Unternehmen unter die Herstellerverantwortung?

Wenn Ihr Unternehmen Verpackungen oder wiederbefüllte Verpackungen auf dem dänischen Markt in Verkehr bringt, unterliegt Ihr Unternehmen grundsätzlich der Herstellerverantwortung für Ihre Verpackungen.

Ihr Unternehmen bringt Verpackungen auf dem dänischen Markt in Verkehr, wenn das Unternehmen Verpackungen oder bereits verpackte Produkte an andere Unternehmen oder direkt an den Endverbraucher gegen oder ohne Bezahlung vermarktet/anbietet.

Das Unternehmen, der Hersteller, Importeur oder Vertreiber, die eine Verpackung oder eine wiederbefüllte Verpackung erstmals in Verkehr bringen, sind Hersteller und unterfallen somit der Herstellerverantwortung. Das heißt, wenn Ihr Unternehmen:

  1. Versand-, Mehrweg-, Primär- oder Serviceverpackungen herstellt oder im eigenen Namen oder unter Ihrer eigenen Marke herstellen oder befüllen lässt, unterliegen Sie der Herstellerverantwortung. Dies bedeutet, zum Beispiel, dass Sie der Herstellerverantwortung unterfallen, wenn Sie Versandverpackungen herstellen oder importieren, die dann an andere Unternehmer zu deren Benutzung verkauft werden, es sei denn, dass Sie die Verpackungen in deren Namen hergestellt haben.
  2. als Lieferant Versand-, Mehrweg-, Primär-, Service-, Verkaufsverpackungen oder Multipacks an Kleinstunternehmen liefert, unterfallen Sie der Herstellerverantwortung (selbst wenn diese Verpackungen im Namen des Kleinstunternehmens hergestellt werden). Folglich unterliegen Sie der Herstellerverantwortung, wenn Sie beispielsweise Serviceverpackungen für ein Kleinstunternehmen herstellen, auch wenn Sie die Verpackung im Namen des Kleinstunternehmens hergestellt haben.
  3. außerhalb Dänemarks ansässig ist, unterliegen Sie der Herstellerverantwortung, wenn Sie Verpackungen oder wiederbefüllte Verpackungen über den Fernabsatz direkt an den Endverbraucher in Dänemark abgeben.

Herstellerverantwortung bedeutet, dass Ihr Unternehmen für seine Verpackungen verantwortlich ist, wenn diese entsorgt werden und in privaten oder gewerblichen Abfällen anderer Unternehmen landen. Diese Verantwortung bedeutet, dass Ihr Unternehmen in Zukunft für die Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen zahlen muss. Allerdings muss Ihr Unternehmen erst ab 2025 Gebühren für die Abfallbewirtschaftung Ihrer Verpackungen zahlen.

Sie können hier prüfen, ob Ihr Unternehmen der Herstellerverantwortung unterfällt.

 

Was gilt als Verpackungen?

Als Verpackungen in diesem Sinne gelten sämtliche Produkte jeglicher Art und jeglichen Materials, die zum Schutz, zur Verpackung, zur Handhabung und zur Lieferung vom Hersteller an den Benutzer oder Verbraucher verwendet werden. Das gleiche gilt für Verpackungen, die zur Produktdarbietung gebraucht werden.

Die Herstellerverantwortung für Verpackungen erfasst Primär- (Verkaufsverpackungen), Sekundär- (Multipacks) und Tertiärverpackungen (Versandverpackungen).

Bei Unsicherheiten, ob Ihre Verpackungen von der Herstellerverantwortung erfasst sind, können Sie hier einen Test machen, um zu ermitteln, ob die individuellen Verpackungen jeweils der Herstellerverantwortung unterliegen.

 

Neue Meldepflichten und Entsorgungsgebühren im Zusammenhang mit Verpackungen

Unternehmen müssen sich bis zum 31. August 2024 im dänischen Register für Herstellerverantwortung Dansk Producentansvar (DPA) registrieren. Sie die Registrierung Ihres Unternehmens hier vornehmen. Bei der Anmeldung muss das Unternehmen eine Registrierungsgebühr von 1.000,00 DKK zahlen. Ist ihr Unternehmen bereits aufgrund anderweitiger Herstellerverantwortung im DPA registriert, beträgt die Registrierungsgebühr 500,00 DKK.

Wenn Sie eine Registrierungspflicht trifft, müssen Sie:

  • Die MitID (digitale Signatur) Ihres Unternehmens verwenden (wenn Ihr Unternehmen kein dänisches Unternehmen ist, müssen Sie sich als Benutzer bei DPA registrieren).
  • Auf das Register für Herstellerverantwortung zugreifen (hier finden Sie eine Anleitung dazu).
  • Den Ansprechpartner Ihres Unternehmens für die Herstellerverantwortung registrieren.
  • Daten zu Ihrem geplanten Verpackungsverbrauch in kg melden.

Zudem ist es wichtig, dass Sie realistische Schätzungen für Ihren voraussichtlichen Verpackungsverbrauch in 2024 melden. Der geplante Verpackungsverbrauch für 2024 wird für die Einrichtung des künftigen Verpackungsabfallbewirtschaftungssystems verwendet. Wenn die Herstellerverantwortung am 1. Oktober 2025 vollständig umgesetzt ist, muss das Unternehmen die tatsächlich anfallenden Verpackungsmengen registrieren.

Unternehmen werden ab 2025 Gebühren für die Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen zahlen müssen. Der tatsächlich gemeldeten Mengen für 2025 bilden die Grundlage dafür, wie viel die Unternehmen für die Bewirtschaftung ihres Anteils an der Gesamtmenge der Verpackungsabfälle in Dänemark im Jahr 2025 zu zahlen haben werden.

 

Wer trägt die Herstellerverantwortung?

Das Unternehmen, das die Verpackung bzw. die wiederbefüllte Verpackung zum ersten Mal auf dem dänischen Markt in Verkehr bringt, ist in der Regel dasjenige, das die Herstellerverantwortung trägt. Hier sind einige Beispiele:

  • Wenn Unternehmen A aus Dänemark Verpackungskartons an Unternehmen B verkauft, trägt Unternehmen A im Allgemeinen die Herstellerverantwortung.
  • Wenn Unternehmen A aus Dänemark Verpackungskartons aus dem Ausland importiert und diese dann weiterverkauft, trägt Unternehmen A die Herstellerverantwortung.
  • Wenn ein Kleinstunternehmen Verpackungen/wiederbefüllte Verpackungen unter seinem eigenen Namen/Markenzeichen entwickeln/herstellen lässt, trägt das Unternehmen, das die Verpackungen/Mehrwegverpackungen erstmals in Verkehr bringt, die Herstellerverantwortung. Dies kann das Kleinstunternehmen selbst sein, wenn es die Verpackungen/wiederbefüllte Verpackungen aus dem Ausland importiert.

Ausländische Unternehmen können nur dann die Herstellerverantwortung tragen, wenn sie Verpackungen/wiederbefüllte Verpackungen zum ersten Mal auf dem dänischen Markt direkt an einen Endkunden (Verbraucher/Unternehmen) verkaufen.

  • Wenn ein ausländischer Webshop zum ersten Mal in Dänemark Verpackungen/wiederbefüllte Verpackungen an einen dänischen Endkunden verkauft, trägt der Webshop die Herstellerverantwortung.
  • Wenn ein dänisches Unternehmen Transportverpackungen entfernt bzw. entsorgt, die es von einem ausländischen Unternehmen erhalten hat, wird das dänische Unternehmen zum Endverbraucher der Verpackungen und das ausländische Unternehmen trägt die Herstellerverantwortung.

Vor allem im Bezug auf Umverpackungen:

  • Wenn zum Beispiel ein ausländisches Unternehmen verpackte Produkte über den Online-Verkauf an das dänische Unternehmen A verkauft und das dänische Unternehmen A die Verpackung entfernt bzw. entsorgt, weil die Produkte neu verpackt werden müssen, wird das dänische Unternehmen A zum Endverbraucher der Verpackung, und das ausländische Unternehmen trägt in diesem Fall die Herstellerverantwortung.
  • Wenn das dänische Unternehmen A die umverpackten Produkte mit einer neuen Verpackung an das dänische Unternehmen B verkauft, trägt das Unternehmen A die Herstellerverantwortung für die neue Verpackung, wenn es die Verpackung zum ersten Mal auf dem dänischen Markt in Verkehr bringt.

 

Die De-minimis-Grenze

Es wurde eine De-minimis-Grenze von 8 Tonnen Verpackungsverbrauch pro Jahr eingeführt.

Wenn Ihr Unternehmen weniger als 8 Tonnen Verpackungen pro Jahr in Verkehr bringt, trifft Ihr Unternehmen trotzdem die Registrierungs- und Meldepflicht. Ihr Unternehmen ist zudem dennoch verpflichtet, Gebühren für die Verpackungsabfälle zu entrichten, aber Ihr Unternehmen kann nur die erwartete Gesamtmenge an Verpackungsverbrauch melden.

Alle Unternehmen unterliegen also der Registrierungs- und Meldepflicht, auch wenn Ihr Unternehmen die De-minimis-Schwelle nicht überschreitet.

 

Die Regeln sind in der EU gleich

Die Vorschriften zur Herstellerverantwortung sind in allen EU-Ländern im Wesentlichen gleich und folgen den Grundsätzen der nationalen Registrierungs- und Meldepflichten für Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen oder importieren.

Wenn Ihr Unternehmen Verpackungen oder wiederbefüllte Verpackungen in anderen EU-Ländern in Verkehr bringt, müssen die Verpackungen in diesem EU-Land von dem Unternehmen, das die Herstellerverantwortung trägt, registriert und gemeldet werden.

Wenn Sie Fragen zur Registrierung, Meldung usw. in den Registern der Herstellerverantwortung anderer Länder haben, müssen wir Sie an die Behörden/Organisationen verweisen, die die Regeln der Herstellerverantwortung in diesen Ländern überwachen. Hier finden Sie eine Liste der Register der Herstellerverantwortung in anderen Ländern.

Wenn Ihr Unternehmen über Verpackungen verfügt, die unter die dänische Herstellerverantwortung fallen, muss sich das Unternehmen im dänischen Register für Herstellerverantwortung (DPA) registrieren lassen und dort Bericht erstatten. Wenn das Unternehmen auch Verpackungen an Endkunden in anderen EU-/EWR-Ländern exportiert, muss das Unternehmen auch den Verkauf von Verpackungen – über den Fernabsatz – in andere EU-/EWR-Länder im dänischen Register für Herstellerverantwortung eintragen. Die ins Ausland verkauften Mengen müssen nicht in das dänische Register für Herstellerverantwortung eingetragen werden.

Wenn Ihr dänisches Unternehmen nur Verpackungen oder wiederbefüllte Verpackungen ins Ausland exportiert, besteht keine Herstellerverantwortung in Dänemark, da das dänische Unternehmen die Verpackungen nicht auf dem dänischen Markt bereitstellt.

 

Weitere Vorschriften werden 2025 vorgestellt

Mit der Umsetzung der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle in Dänemark werden im Jahr 2025 weitere Regeln für die Herstellerverantwortung von Unternehmen für Verpackungen vorgestellt werden.

Wir werden Sie selbstverständlich über die Entwicklung der Herstellerverantwortung auf dem Laufenden halten.

 

Kontakt

Wenn Sie Beratung oder Unterstützung zur Herstellerverantwortung für Verpackungen benötigen, wenden Sie sich an unsere Rechtsexperten.

Ihr Team für Gesellschaftsrecht bei LEAD Rödl & Partner


Alexandra Huber
Advokat, partner
T. +45 5116 7494
E. alexandra.huber@lead-roedl.dk


Sophie Amalie Drejer Jensen
Advokat
T. +45 2112 1082
E. sophie.drejer@lead-roedl.dk

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