Haben Ihre Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatzurlaub im Krankheitsfall?

Haben Sie sich überlegt, was passiert, wenn Ihre Mitarbeiter während ihres Urlaubs krank werden? Und, ob die Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatzurlaub haben und welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen? Wir haben drei Fragen ausgearbeitet, die Sie in diesem Zusammenhang beachten sollten:

 

1. Was ist der Unterschied zwischen dem Urlaubsjahr und dem Urlaubsabrechnungsjahr?

Das dänische Urlaubsjahr dauert vom 1. September bis zum 31. August des Folgejahres.

Alle Arbeitnehmer erhalten 25 Urlaubstage pro Urlaubsjahr, d. h. sie sparen 2,08 Urlaubstage pro Monat an.

Der in einem Urlaubsjahr erworbene Urlaub kann in der Zeit vom 1. September bis zum 31. Dezember des Folgejahres (ferieafviklingsår) genommen werden. Das Urlaubsabrechnungsjahr ist also das Urlaubsjahr plus die folgenden vier Monate.

2. Wann kann der Urlaub genommen werden?

 In Dänemark wird zwischen Haupturlaub und Resturlaub unterschieden.

Der Haupturlaub dauert drei Wochen und kann in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September genommen werden. Er muss mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden.

Der Resturlaub ist der Urlaub, der nicht der Haupturlaub ist, d. h. die zwei Wochen nach dem Haupturlaub. Der Resturlaub muss mindestens einen Monat im Voraus angekündigt werden und kann dem Arbeitnehmer daher mit einmonatiger Frist auferlegt werden.

Wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einverstanden sind, kann der Urlaub natürlich auch kurzfristiger gewährt werden.

 

3. Was geschieht, wenn der Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank wird?

Da Krankheit ein Urlaubshindernis darstellt, kann der Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatzurlaub (erstatningsferie) haben, wenn er im Rahmen seines Urlaubs krank wird.

Wie viele Tage Ersatzurlaubs der Arbeitnehmer beanspruchen kann, hängt davon ab, ob er vor oder während der Ferien erkrankt.

Krankheit vor dem Urlaub
Erkrankt der Arbeitnehmer vor dem geplanten Urlaub und informiert er den Arbeitgeber vor Beginn des Urlaubs, muss er den Urlaub nicht antreten. In diesem Fall hat er Anspruch auf Ersatzurlaub.


Krankheit im Urlaub
Wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt, kann er auch Anspruch auf Ersatzurlaub haben. Es gibt jedoch eine Karenzzeit (karensdage) von 5 Tagen, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Urlaubsjahres im Unternehmen beschäftigt war.  Da die Karenzzeit 5 Tage beträgt, hat der Arbeitnehmer zusätzlich zu den ersten 5 Tagen Anspruch auf Ersatzurlaub für Krankheitstage. Ist der Arbeitnehmer beispielsweise während des Sommerurlaubs 10 Tage lang krank, so hat er Anspruch auf 5 Tage Ersatzurlaub. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber gemäß den Unternehmensrichtlinien über die Krankheit informieren und ein ärztliches Attest einholen und bezahlen, das die Krankheit dokumentiert.

Erholt sich der Arbeitnehmer vor dem Ende des geplanten Urlaubszeitraums, muss er in der Regel zur Arbeit erscheinen. Der Arbeitnehmer hat jedoch das Recht, den Rest des Urlaubs zu nehmen. Nach seiner Genesung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, ob er den verbleibenden Teil des geplanten Urlaubs nehmen wird.

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatzurlaub, so ist dieser Urlaub (bis zu 20 Tagen) in der Regel innerhalb des Urlaubsabrechnungsjahres abzugelten. Kann der Arbeitnehmer den Ersatzurlaub aufgrund von Krankheit etc. nicht innerhalb des Urlaubsabrechnungsjahres nehmen, wird der Urlaub in das folgende Urlaubsabrechnungsjahr übertragen.

Bei weiteren Fragen zu den dänischen Urlaubsregeln sprechen Sie uns gern an!

 

Ihr Team Arbeitsrecht


 

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