Internationales Zivil– und Prozessrecht

Ob als Privatperson oder Unternehmer – sobald man in ein neues Land kommt, stellen sich plötzlich eine Reihe von Fragen, die man nicht alleine mit dem nationalen Recht seines Heimatlandes beantworten kann. Wann unterliegt ein Unternehmen aus Frankreich zum Beispiel der dänischen Gerichtsbarkeit? Kann ich einen deutschen Eigentumsvorbehalt in Dänemark geltend machen? Und lassen sich nicht-dänische Urteile in Dänemark vollstrecken?

Aufgrund unserer ausgeprägten Erfahrung im Ausland und mit internationalen Sachverhalten, hat LEAD | Rödl & Partner eine außerordentliche Expertise im internationalen Privat- og Prozessrecht entwickelt. Die Beantwortung der Frage der gerichtlichen Zuständigkeiten und des anzuwendenden Rechts ist daher ein alltäglicher und ständiger Teil unserer Beratung. Bei der Ausarbeitung internationaler Verträge ist es auch wichtig darauf aufmerksam zu sein, wie die einzelnen nationalen Rechtsbereiche miteinander in Einklang zu bringen sind.

Weiter haben wir entsprechend tiefgehende Erfahrung mit der Vollstreckung ausländischer Urteile in Dänemark sowohl von innerhalb als auch außerhalb der EU. Dabei sind wir stets darauf bestrebt, die Kosten niedrig zu halten und können aufgrund unserer Erfahrung und Sprachkompetenzen aufwendige Übersetzungsarbeiten weitestgehend umgehen.

LEAD | Rödl & Partners Rechtsanwälte stehen darüber hinaus im Rahmen der internationalen Nachlassverwaltung zur Verfügung und bilden die Brücke zwischen den nationalen Nachlassordnungen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Testament so formuliert ist, dass die gewünschte Rechtsfolge in mehreren Ländern gültig ist und an die jeweiligen Bedingungen in den einzelnen Ländern angepasst ist – sei es das Land, in dem Sie sich gerade befinden, oder das Land, in dem Sie noch über Aktiva verfügen oder das Land, wo Sie Ihren Ruhestand verbringen werden. Dies ist auch in Zukunft wichtig, da eine Rechtswahl im Rahmen eines Testaments trotz EU-Verordnung auf dem Gebiet aufgrund der dänischen Vorbehalte in Dänemark weiterhin nicht möglich ist.

LEAD Rödl & Partners internationale Kompetenzen 

LEAD | Rödl & Partners Rechtsanwälte können aufgrund ihres unterschiedlichen sprachlichen und kulturellen Hintergrunds oft in der Muttersprache des Mandanten beraten. Bei unserer Beratung nehmen wir immer Rücksicht auf den Hintergrund und die Kultur unseres Mandanten. Wir sprechen dänisch, englisch, deutsch und französisch.

Zusammen mit unserem Partner Rödl & Partner können wir Beratung in 50 Ländern auf der Welt – und in allen Sprachen – anbieten.